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Welche Garantien für die Privatsphäre?

Auf der Gesundheitskarte können 3 Arten von Daten gespeichert und abgerufen werden:

  • administrative Daten: Name, Adresse, im Notfall zu benachrichtigende Person, Versicherungsschutz, Organspende, usw.
  • gesundheitliche Notfalldaten: Therapien, Allergien, Blutgruppe, Impfungen, usw.
  • Daten bezüglich der eigenen Krankengeschichte: Diagnosen, Liste der Röntgenaufnahmen, Labordaten, usw.

Der Besitzer der Karte kann zu jedem Zeitpunkt frei entscheiden, wie er seine eigene Privatsphäre wahren möchte. Er kann nämlich:

  • entscheiden, welche gesundheitlichen Daten auf der Karte gespeichert werden sollen
  • das Niveau der Privatsphäre auswählen, auf dem die eigenen gesundheitlichen Daten gespeichert werden
  • entscheiden, wem der Zugang erlaubt ist
  • falls er es für nötig befindet, die Löschung einer vorgängig gespeicherten Information oder die Änderung des jeweiligen Schutzniveaus beantragen.

Alle auf der Gesundheitskarte gespeicherten Informationen verfügen über 3 Zugangsniveaus:

  • Niveau 1 frei zugängliche Daten;
  • Niveau 2 nur den im Gesundheitswesen tätigen, berechtigten Personen zugängliche Daten;
  • Niveau 3 geschützte Daten: nur zugänglich, wenn der Patient seinen persönlichen Zugangscode eingibt (PIN)