Welche Garantien für die Privatsphäre?
Auf der Gesundheitskarte können 3 Arten von Daten gespeichert und abgerufen werden:
- administrative Daten: Name, Adresse, im Notfall zu benachrichtigende Person, Versicherungsschutz, Organspende, usw.
- gesundheitliche Notfalldaten: Therapien, Allergien, Blutgruppe, Impfungen, usw.
- Daten bezüglich der eigenen Krankengeschichte: Diagnosen, Liste der Röntgenaufnahmen, Labordaten, usw.
Der Besitzer der Karte kann zu jedem Zeitpunkt frei entscheiden, wie er seine eigene Privatsphäre wahren möchte. Er kann nämlich:
- entscheiden, welche gesundheitlichen Daten auf der Karte gespeichert werden sollen
- das Niveau der Privatsphäre auswählen, auf dem die eigenen gesundheitlichen Daten gespeichert werden
- entscheiden, wem der Zugang erlaubt ist
- falls er es für nötig befindet, die Löschung einer vorgängig gespeicherten Information oder die Änderung des jeweiligen Schutzniveaus beantragen.
Alle auf der Gesundheitskarte gespeicherten Informationen verfügen über 3 Zugangsniveaus:
- Niveau 1 frei zugängliche Daten;
- Niveau 2 nur den im Gesundheitswesen tätigen, berechtigten Personen zugängliche Daten;
- Niveau 3 geschützte Daten: nur zugänglich, wenn der Patient seinen persönlichen Zugangscode eingibt (PIN)